Bericht aus der letzten Ortsgemeinderatssitzung

Zu Beginn der letzten Ortsgemeinderatssitzung am 25.09.2019 traf sich der Rat zur Ortsbesichtigung auf dem Friedhof. Besichtigt wurde die Fläche, auf der in naher Zukunft ein neues Wiesengrabfeld für Erdbestattungen eröffnet werden soll.

Fortgesetzt wurde die Sitzung anschließend im Bürgerhaus in Fensdorf zunächst mit der Verpflichtung des Ratsmitgliedes Peter Kastl. Die Ortsbürgermeisterin informierte die Ratsmitglieder über die Anschaffung von Stehtischen für das Bürgerhaus. Anschließend wurde die Geschäftsordnung für die anstehende Wahlperiode beschlossen.

Im folgenden Tagesordnungspunkt erörterte man die Eindrücke, die man bei der Ortsbesichtigung auf dem Friedhof erhalten hatte. Es wurde über die Wiederbelegung der vorhandenen Grabfelder beraten. Das wiederzubelegende Grabfeld soll als Wiesengrabfeld für Erdbestattungen ausgewiesen werden. Hier wurde über die Bestattung in herkömmlicher Art und das Anlegen von Grabkammern beraten. Bei der herkömmlichen Art wird der Geländeverlauf beibehalten. Allerdings werden dann in den folgenden Jahren ständig Unterhaltungsarbeiten aufgrund von Setzungen erforderlich. Durch das Anlegen von Grabkammern ergeben sich durch den schrägen Geländeverlauf Terrassen. Bei dieser Bestattungsform kann es nicht mehr zu Setzungen kommen, was ein großer Vorteil wäre. Der Ortsgemeinderat hat beschlossen, für die Anlegung von Wiesengräbern mit Grabkammern einen I-Stock-Antrag bei Land zu stellen. Das Anlegen von Grabkammern soll nur vorbehaltlich der Bewilligung der Zuwendung erfolgen.

Außerdem wurde beschlossen in den Straßen „Auf den Zäunen“ und „Ringstraße“ jeweils einen Regeneinlauf vom Bauhof der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain setzen zu lassen. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Anbau einer Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Gemarkung Fensdorf, Flur 4, Flurstück-Nr. 235/2 wurde erteilt.

Im nun folgenden Punkt beschäftigte der Rat sich mit der Fortführung des Dorferneuerungskonzeptes aus dem Jahr 1985. Die Fortschreibung mit vorausgehender Dorfmoderation wird erforderlich, um Fördermittel für den Ankauf und Abriss des Gebäudes Glockenweg 2 zu beantragen. Der Eigentümer ist verstorben, der Nachlass allerdings offensichtlich noch nicht abschließend geregelt. Die Ortsgemeinde wäre grundsätzlich zum Ankauf bereit, da das Gebäude seit Jahren leer steht und baulich immer mehr verfällt. Das Gebäude ist nicht mehr bewohnbar und nach Ansicht der Verwaltung nicht mehr zu erhalten. Dieser städtebauliche Missstand beeinträchtigt das Ortsbild der Ortsmitte und die angrenzende Bebauung. Daher hat der Ortsgemeinderat einstimmig beschlossen, den Ankauf weiter zu verfolgen und den Antrag auf Zuwendung für die Dorfmoderation zu stellen.

Unter dem Punkt „Verschiedenes“ informierte die Ortsbürgermeisterin über das Anschreiben der Verwaltung an alle Baugrundstückseigentümer, in dem die Bereitschaft zur Aufnahme in ein Baulückenkataster und somit zum Verkauf der Grundstücke abgefragt wurde. Von 44 Grundstückseigentümern haben 19 zurückgemeldet. Davon wären zwei Grundstückseigentümer zum Verkauf bereit. 

Ein Dank ging an alle Helfer für ihren Einsatz bei der Veranstaltung „Tafeln unterm Schirm“ die ein Erfolg war. Außerdem war man sich einig, ein Projekt für den im Jahr 2020 erstmals stattfindenden Freiwilligen-Mitmach-Tag der Verbandsgemeinde zu melden.

Großen Raum nahm am Ende der Sitzung die Verkehrssituation auf der K 123 zwischen Gebhardshain und Fensdorf seit der Sperrung der L 278 zwischen Gebhardshain und Wissen ein. Es ist bereits zu zahlreichen heiklen Situationen, mehreren Unfällen, sogar mit Personenschaden, gekommen. Es wurde einerseits bedauert, dass die Ausweichstrecke über die K 123 nicht im Vorfeld so instand gesetzt wurde, dass die Bankette befahrbar geworden wären und andererseits, dass ein anscheinend eingerichtetes Durchfahrtsverbot für den Schwerlastverkehr und Busse (außer Linienverkehr) von vielen Fahrzeugführern nicht eingehalten wird. Auch viele nicht ortskundige PKW-Fahrer unterschätzen diese und halten keine den Straßenverhältnissen angemessene Geschwindigkeit ein. Die Verwaltung wurde beauftragt, beim LBM in diesem Punkt nochmals vorzusprechen sowie eine vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Strecke vorzuschlagen.

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