Bericht aus der letzten Ortsgemeinderatssitzung am 06.09.2023

Wiederum gut besucht war die letzte Ortsgemeinderatssitzung durch Einwohner/innen, die sich über die neuesten Entwicklungen im Dorf informieren wollten:

Jahresabschluss 2020

Der Jahresabschluss für das Jahr 2020 wurde festgestellt. Er schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 21.663,49 € im Ergebnishaushalt sowie einem Fehlbetrag in Höhe von 27.830,49 € im Finanzhaushalt ab. Das Eigenkapital der Gemeinde betrug zum 31.12.2020 427.460,93 € und die Bilanzsumme Aktiva u. Passiva je 1.238.250,17 €.

Spende der Sparkasse Westerwald-Sieg

Die Ortsgemeinde hat eine Spende in Höhe von 500 € von der Sparkasse Westerwald-Sieg erhalten. Diese soll für die Heimatpflege verwendet werden.

Wiederkehrende Beiträge

Nach der ausführlichen Präsentation in der letzten Ortsgemeinderatssitzung, konnte der Rat die Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen nach § 10a KAG für straßenbauliche Maßnahmen beschließen. Der Gemeindeanteil wurde durch den Rat auf 25 v.H. festgesetzt.

Bebauungsplan „Auf dem Löhr“

Die Ortsbürgermeisterin informierte über die geänderte Situation durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 zum § 13 b BauGB, nach welchem auch das Baugebiet „Auf dem Löhr“ entwickelt werden sollte.

Das Bundesverwaltungsgericht hat einen im vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellten Bebauungsplan wegen Verstoßes gegen europarechtliche Bestimmungen – Richtlinie über die Strategische Umweltprüfung (SUP-Richtlinie) – aufgehoben. Diese Entscheidung betrifft bundesweit zunächst alle nach dieser Vorschrift aufgestellten Bebauungspläne. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Daher kann man zunächst von folgendem ausgehen:

In der Aufstellung befindliche Bebauungspläne können nach § 13 b BauGB nicht fortgesetzt werden und sind nach Möglichkeit in ein Regelverfahren umzustellen. Im Regelverfahren muss der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein, d.h. die Fläche muss im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt sein. Dies ist beim Gebiet „Löhr“ nicht der Fall. Somit wäre bei einer Fortführung des Bebauungsplanes eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, es müssten dann im Regelverfahren Umweltbericht, Flächenausgleich etc. fortgeführt werden und das Verfahren müsste bis 31.12.2024 abgeschlossen sein.

Die Fläche des Schullandheimes soll schnellstmöglich vom restlichen Bebauungsplan abgekoppelt werden und auf jeden Fall im Regelverfahren umgesetzt werden.

Für das übrige Gebiet soll zunächst die Urteilsbegründung abgewartet werden und in einer der nächsten Sitzungen die weitere Vorgehensweise besprochen werden.

Zur besseren Einordnung erläuterte die Ortsbürgermeisterin nochmals die Historie und die Entscheidungsfindung zum Baugebiet „Auf dem Löhr“.

Jugendendraum (Jugendprojekt) und Pumptrack (Kinderprojekt)

Ortsübermeisterin de Nichilo erläuterte jeweils den Sachstand.

Zur Einrichtung des Jugendraumes soll eine Jugendversammlung mit Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren und interessierten Eltern stattfinden, welche durch die Jugendpflege der VG Betzdorf-Gebhardshain begleitet wird.

Zum Pumptrack wird es voraussichtlich noch im September einen Ortstermin geben.

Markierungen an Bäumen auf den Waldwegen in der OG

Da die Bürgerinnen und Bürger durch die Markierungen mit der Aufschrift „Privatweg“ an den Waldwegen in den Waldgebieten der Waldinteressenten zunehmend verunsichert sind, gab die Vorsitzende hierzu folgende Erläuterungen:

Tatsächlich handelt es sich um Privatwege, die im Eigentum der Waldinteressenten Fensdorf stehen. Für Fußgänger und Radfahrer haben die Markierungen allerdings keinerlei Relevanz. Hierzu ist im Landeswaldgesetz von Rheinland-Pfalz unter § 22 folgendes geregelt:

Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Ebenso ist das Radfahren und Reiten erlaubt, allerdings müssen Radfahrer und Reiter ausschließlich auf den ausgewiesenen Wegen bleiben. Die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung dürfen durch das Betreten und Befahren nicht gestört werden.

Ein Befahren mit motorisierten Fahrzeugen (Auto, Roller, etc.) ist hingegen nicht erlaubt.

Termine

Die Vorsitzende gab folgende Termine bekannt:

Samstag, 07.10. 3. Fensdorfer Schockturnier

Sonntag, 08.10., Obstsaftpresse am Bürgerhaus

08.11.2023 u. 13.12.2023, nächste Sitzungen des OGR

Samstag, 11.11., 17.15 Uhr Martinszug

Sonntag, 19.11., 9.00 Uhr Gedenkfeier Volkstrauertag an der Ehrentafel auf dem Friedhof

Sonntag, 03.12.2023, Seniorennachmittag

Kommunalwahlen 2024: 09.06.2024

Erklärung der Ortsbürgermeisterin

Ortsbürgermeisterin Daniela de Nichilo verlas eine Erklärung, in der sie bekannt gab, dass sie bei der nächsten Kommunalwahl 2024 nicht mehr für das Amt der Ortsbürgermeisterin kandidieren werde.