Parken an Wirtschaftswegen

Dem ein oder anderen ist es sicherlich aufgefallen. Die Zuwegung zum Feldweg in der scharfen Kurve Ortsausgang Richtung Fensdorf ziert ein neues Verkehrszeichen: „Durchfahrt verboten“ und „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“. Dies bedeutet insbesondere auch, dass hier auch nicht geparkt werden darf. Dies ist grundsätzlich außerhalb der Ortsdurchfahrt verboten. Darauf weise ich insbesondere die vielen Spaziergänger hin, die dort häufig ihre PKWs abstellen, um dann die wunderschöne Natur rund um Fensdorf zu genießen oder ihre Vierbeiner laufen zu lassen. In der Vergangenheit ist es hier zu problematischen Situationen bei der Ein- und Ausfahrt von Holzabfuhr-LKWs gekommen. Am Bürgerhaus Fensdorf steht ein großer nicht gebührenpflichtiger Parkplatz zur Verfügung. Dieser befindet sich nur wenige Meter von den beliebten Spazierwegen entfernt. Ich bitte daher darum, zukünftig diesen Parkplatz zu nutzen. Dies gilt insbesondere auch für die Parker am Alten Gebhardshainer Weg sowie am Wirtschaftsweg zum Wasserbassin.

Daniela de Nichilo, Ortsbürgermeisterin

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