Bericht aus der letzten Ortsgemeinderatssitzung am 30.12.2019

Die Ortsbürgermeisterin informierte die Ratsmitglieder zunächst darüber, dass die vom Borkenkäfer befallenen Fichten an der K123 zwischenzeitlich durch die  Firma Muhr, Luckenbach, gefällt wurden. Außerdem informierte sie, dass ein Gesprächs- und Ortstermin mit der Stadt Wuppertal bezüglich des Landschulheimes in Fensdorf stattfinden wird. 

Anschließend erläuterte die Ortsbürgermeisterin, dass der Ortsgemeinderat nur noch bis Ende des Jahres 2019 die Möglichkeit hat, Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauGB; Verfahren nach § 13 b BauGB, nach dem Außenbe­reichs­flächen in ein beschleunigtes Verfahren einbezogen werden können, zu fassen. Mit aller Deutlichkeit machte sie klar, dass in heutiger Sitzung nicht über ein neues Baugebiet entschieden werden soll. Es werden durch die Beschlüsse lediglich Flächen für ein etwaiges vereinfachtes Verfahren gesichert. Sie bat bei den weiteren Planungen und Entscheidungen um besonnenes Handeln und darum, in Ruhe zu eruieren, welche Flächen für eine evtl. Bebauung geeignet sind. Bevor der Rat in die Beratung zu den einzelnen Flächen einstieg, gab er Rat folgende Erklärung ab:

  1. Der OG-Rat ist über die erkennbare Nachfrage nach Baugrundstücken sehr erfreut. Fensdorf ist eine insgesamt lebenswerte Gemeinde. Es ist sehr schön, dass das erkannt wird.
  2. Im Ortsbereich Fensdorf gibt es zahlreiche Baulücken mit teilweise sehr attraktiver Lage und teilweise guter Erschließung. Kaufanfragen können natürlich direkt an die Eigentümer gestellt werden, die Orts­bürgermeisterin vermittelt gerne und steht als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
  3. Der Aufstellungsbeschluss der OG Fensdorf für drei Flächen in arrondierender Ortsrandlage dient dazu, vorbereitet zu sein, wenn mit der Schließung der Baulücken die Nachfrage nicht hinreichend befriedigt werden kann. Dabei gelten diese Punkte:

a)Wir wollen für alle Eventualitäten im Zusammenhang mit der Entwicklung des Schullandheimes vorbereitet sein.

b)Das Waldgebiet „Löhr“ als Ganzes wird nicht grundsätzlich in Frage gestellt.

c) Der Bereich Leimkaul hat nicht die erste Priorität und bedarf der naturschutzrechtlichen Bewertung.

d )Das Ergebnis der angedachten Dorfmoderation soll in die weiteren Planungsschritte einfließen.

5. Für die OG kommen weitere Planungsschritte nur dann in Betracht, wenn die Flächen als Ganzes im Eigentum der OG beplant und vermarktet werden.

Sodann beschloss der Ortsgemeinderat jeweils einstimmig nach § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungspläne „Auf dem Löhr“ und „Schieferley“ (unter dem Vorsitz des ältesten anwesenden abstimmungsberechtigten Ratsmitglieds Bernd Becker) und „In der Leimkaul“ (unter dem Vorsitz der Ortsbürgermeisterin). Es soll das Verfahren § 13 b BauGB –Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren- durchgeführt werden.

Anschließend erfolgten noch einige Terminabsprachen. Hier ist insbesondere Samstag, 28.03.2020 vorzumerken, an dem der diesjährige Umwelttag der Gemeinde stattfinden soll.  

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