Bericht aus der letzten Ortsgemeinderatssitzung am 21.02.2024

Spende der HF Gala- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Weitefeld (Investor Schullandheim)

Herr Ay, Inhaber der HF Gala- und Tiefbau GmbH & Co. KG und Investor des Schullandheimes hat im letzten Jahr die Martinsbrezeln für unsere Kinder, Senioren und Ehrenamtler gespendet. Hierfür ein herzliches Dankeschön!

Sachstand Bebauungsplan „Auf dem Löhr“

Ortsbürgermeisterin de Nichilo begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Schumacher vom Fachbereich Bauen der Verbandsgemeindeverwaltung.

Herr Schumacher erläutert zunächst die bislang durchgeführten Verfahrensschritte. Er erinnert, dass zuletzt im Zeitraum vom 24.02.-27.03.2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt wurde.

Am 18.07.2023 hat allerdings das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Az: BVerwG 4 CN 3.22), dass der im Jahr 2017 eingeführte § 13 b BauGB, der die Aufstellung von Bebauungsplänen im Außenbereich im vereinfachten Verfahren ohne förmliche Umweltprüfung erlaubte, gegen Europarecht verstößt und nicht mehr angewendet werden darf. Das Urteil hat in vielen Gemeinden große Unsicherheit ausgelöst, wie mit begonnenen Planverfahren nach § 13 b BauGB und mit fehlerhaften Bestandsplänen umzugehen ist, da zunächst (wie üblich) nur eine Pressemitteilung ohne eigentliche Urteilsbegründung erfolgte.

Bis zur Urteilsbegründung wurden durch das Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gleich mehrere Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Begonnene und noch nicht durch Satzungsbeschluss abgeschlossene Planverfahren sollten bis zur Urteilsbegründung ausgesetzt bzw. abgebrochen oder aber auf ein anderes, i.d.R. auf das Regelverfahren umgestellt werden. Inzwischen liegen aber die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts und auch die abschließende Handlungsempfehlung des zuständigen Ministeriums vor. Daraufhin hat der Gesetzgeber gehandelt und zu Jahresbeginn mit der Einführung des § 215 a BauGB Rechtsklarheit geschaffen. § 215 a BauGB regelt, dass die Gemeinden eine sogenannte umweltrechtliche Vorprüfung durchführen müssen. Falls diese Vorprüfung Anhaltspunkte für erhebliche Umweltauswirkungen ergibt, muss eine vollständige Umweltprüfung durchgeführt werden.

Die Vorteile des § 13 b BauGB können demnach nur dann angewendet werden, wenn der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Absatz 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären oder die als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts entsprechend § 1 a Absatz 3 auszugleichen wären. Damit ersetzt der § 215 a BauGB den § 13 b BauGB, der klarstellend aufgehoben wird.

Führt die Vorprüfung des Verfahrens jedoch zu einem negativen Ergebnis, bleibt der Gemeinde nur, mit einem neuen Aufstellungsbeschluss im regulären Bebauungsplan neu zu starten, d.h. neben Umweltprüfung und -bericht zusätzlich auch mit frühzeitiger Information, einer Flächennutzungsplanänderung, dem naturschutzrechtlichen Ausgleich und einer neuerlichen Auslegung des Planentwurfs.

Neben dem zuvor beschriebenen Urteil ist Herr Schumacher auch auf die einschlägig vorgebrachten Belange aus der frühzeitigen Beteiligung des Planentwurfs eingegangen. Neben natur- und artenschutzrechtlichen Bedenken bzw. Forderungen wurden insbesondere Bedenken bezüglich der Ableitung des Oberflächenwassers und der Positionierung des geplanten Regenrückhaltebeckens vorgetragen. Neben der Forderung nach einer waldbaulichen Ersatzaufforstung sind darüber hinaus aus der Öffentlichkeit auch Bedenken hinsichtlich des Landschaftsbildes und der ortsbildprägenden Bäume vorgetragen worden.

Unter der Abwägung dieser Gesichtspunkte hat der Rat nun über die Aufrechterhaltung oder Aufhebung des Verfahrens zu entscheiden. Die Ratsmitglieder sprachen sich für eine entsprechende Bedenkzeit aus, so dass diese Entscheidung in der nächsten Sitzung getroffen werden soll.

Errichtung einer Pumptrackstrecke (Kinderprojekt aus der Dorfmoderation)

Ortsübermeisterin de Nichilo berichtet darüber, dass ein unverbindlicher Ortstermin mit einer Fachfirma leider nicht zustande gekommen ist. Dennoch möchte der Rat das Projekt gerne weiter anschieben, so dass nunmehr Kontakt zu einem Dipl.-Ingenieur aus der näheren Umgebung aufgenommen werden soll.

Anmerkung: Dies ist zwischenzeitlich geschehen. Auf Anraten von Dipl.-Ing. Stefan Schmidt haben sich die Ortsbürgermeisterin, einige Ratsmitglieder sowie der Bewerber für das Amt des Ortsbürgermeisters, Manuel Wallenborn, die im letzten Jahr neu eröffnete Pumptrackstrecke des Vereins Ski und Freizeit in Betzdorf angeschaut. Es wird Kontakt zu den Planern dieser Strecke aufgenommen.

Windpark Fensdorf/Gebhardshain

Seit letztem Jahr ist die Firma Statkraft Windenergie GmbH & Co.KG neuer Betreiber des Windparks. In einem Telefonat mit der Vorsitzenden wurde darüber informiert, dass alle bestehenden Verträge übernommen werden. Außerdem wird die Firma Statkraft die im Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) empfohlenen 0,2 ct./KWh für Gemeinden, welche sich im Umkreis von 2,5 km der Turmspitze befinden, zahlen. Die Ortsgemeinde Fensdorf liegt innerhalb dieses Radius und wird von dieser Zahlung profitieren. Die genaue Höhe der Zahlung wird derzeit ermittelt.

Gebäudeabbruch Glockenweg 2

Der Ortsgemeinderat hat den Auftrag für den Abbruch des Hauses an die niedrigstbietende Firma Müller Tiefbau, Hemmelzen, zu einem Angebotspreis von 63.718,55 € vergeben.

Anmerkung: Zwischenzeitlich sind die Abbrucharbeiten in vollen Gange.

Umwelttag der Ortsgemeinde Fensdorf wieder mit großer Beteiligung

Ca. 20 Personen trafen sich wieder mal zum jährlichen Fensdorfer Dreckwegmachtag im Rahmen der Aktion „Saubere Landschaft. Mit Hilfe von drei Traktoren wurden wieder die Straßenränder Richtung Gebhardshain und Selbach sowie einige Wirtschaftswege von allerhand Unrat befreit.

Auch in diesem Jahr fand sich wieder einiges in der Natur, was dort nicht hingehört. Besonders viele Flaschen und Dosen von alkoholischen Getränken wurden gefunden und leider auch wieder größere Müllablagerungen.

Der Dank der Ortsgemeinde gilt allen Helfern, besonders den Kindern und Jugendlichen, sowie den beiden Jagdpächtern Ton Benard und Cess v.d. Kooij und der Jagdgenossenschaft Selbach-Fensdorf, die wie in jedem Jahr die Verpflegung der Helfermannschaft durch eine Spende sichergestellt haben!

(Foto: Gemeinde)

Wahlberechtigtenversammlung in Fensdorf

Manuel Wallenborn ist Listenführer und Ortsbürgermeisterkandidat

Mit 55 Teilnehmenden war die Wahlberechtigtenversammlung am 13. März im Fensdorfer Bürgerhaus sehr gut besucht. Mit eindeutigen Wahlergebnissen haben die Versammlungsteilnehmer – 23 Frauen und 32 Männer, dafür gesorgt, dass die Fensdorfer bei der Kommunalwahl am 9. Juni einen neuen Ortsbürgermeister und einen Gemeinderat mit vielen neuen Gesichtern wählen können.

Der 35jährige Verwaltungsangestellte Manuel Wallenborn zeigte sich bei seiner Begrüßung sehr angetan von dem großen Interesse. Bereits im Vorfeld hatte er seine Bereitschaft kundgetan, in Urwahl als Ortsbürgermeister zu kandidieren.

In der ersten Wahl wurde Manuel Wallenborn und 12 weitere Bürgerinnen und Bürgern, drei Frauen und neun Männern, die Eignung als Kandidat oder Kandidatin bescheinigt, um in der Folge per Listenwahl die Reihenfolge der Kandidatur festzulegen. Demnach treten nach dem Willen der Versammlung am 9. Juni diese Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl an:

Platz 1: Manuel Wallenborn, 2: Saskia Schmidt, 3: Marvin Brenner, 4: Yannick Brenner, 5: Andrea Frühling, 6: Markus Böhmer, 7: Christian Dietershagen, 8: David Freimann, 9: Eduard Heilmann, 10: Philipp Obelode, 11: Claudia Kastl, 12: Henrik Müller, 13 Peter Kastl.

Im Ortsgemeinderat Fensdorf sind acht Sitze zu besetzen. Für den Fall seiner Wahl zum Ortsbürgermeister und in den Gemeinderat hat Manuel Wallenborn bereits jetzt angekündigt, sein Mandat im Rat zur Verfügung zu stellen.

Die amtierende Ortsbürgermeisterin Daniela de Nichilo und weitere Ratsmitglieder haben aus unterschiedlichen Gründen auf eine erneute Kandidatur verzichtet. Allerdings haben sie zum Gelingen der Versammlung tatkräftig beigetragen. Der Beigeordnete Matthias Brenner fungierte als Versammlungsleiter und Ratsmitglied Bernd Becker sorgte als Schriftführer für die ordnungsgemäße Dokumentation. Bereits im Vorfeld wurde die Werbetrommel gerührt und mit einer Informationsveranstaltung mit dem Kreisbeigeordneten Klaus Schneider unter der Überschrift „Was erwartet mich im Gemeinderat?“ für Transparenz gesorgt.

„Was erwartet mich im Gemeinderat?“ Bereits am Samstag, dem 9. März trafen sich über 20 Interessierte zur Infoveranstaltung mit dem Kreisbeigeordneten Klaus Schneider (vorne 2.v.l.). Schneider blieb keine Antworten schuldig und wusste aus seinem großen Erfahrungsschatz zu allen Themen anschauliche Beispiele zu erzählen. / Foto: Jana Weyer

„Aktion Saubere Landschaft 2024“

(Foto: Gemeinde)

Eigentlich weiß es jedes Kind: Müll gehört in den Mülleimer oder über die zahlreich angebotenen Wege entsorgt! Doch es gibt leider immer noch Mitbürger, die sich nicht darüber bewusst sind was sie anrichten, wenn sie Abfälle einfach achtlos aus dem Auto werfen oder in Wald und Flur entsorgen.

Um dieser Umweltverschmutzung entgegenzuwirken wird die Ortsgemeinde Fensdorf auch in diesem Jahr wieder an der „Aktion Saubere Umwelt“ teilnehmen. Wir wollen wieder alle gemeinsam, Groß und Klein, in unserer Gemarkung Müll und Unrat aus Straßengräben, von Feldern und Waldrändern aufsammeln. Diesen entsorgen wir dann ordnungsgemäß in einen von der Kreisverwaltung Altenkirchen bereitgestellten Container.

Zur „Belohnung“ werden die fleißigen Teilnehmer nach getaner Arbeit zu Speis und Trank eingeladen.

Wir treffen uns am Samstag, 16. März 2024 um 10.00 Uhr am Bürgerhaus Fensdorf. Gut wäre es, wenn uns wie jedes Jahre auch ein paar Trecker mit Anhängern zur Verfügung stehen würden. Außerdem sollte jeder eine Warnweste tragen, insbesondere auch die teilnehmenden Kinder!

Gedenkfeier zum Volkstrauertag 2023

(Foto: Gemeinde)

Die Gedenkfeier zum Volkstrauertag findet statt am

Sonntag, 19. November 2023, 9.00 Uhr,

an der Gedenkstätte in der Friedhofshalle.

An der feierlichen Gestaltung beteiligen sich der Musikverein Brunken, der Kirchenchor „Cäcilia“ Gebhardshain sowie die örtlichen Vereien. Die Ehrenwache übernimmt der Löschzug Steinebach.

Herzliche Einladung zu einer halben Stunde des Gedenkens und der Besinnung!

Daniela de Nichilo, Ortsbürgermeisterin

Einladung zum Martinszug in Fensdorf

Der Martinszug in Fensdorf beginnt am

Samstag, 11. November 2023, 17.15 Uhr

am Anfang der Bergstraße. Danach bewegt sich der Martinszug unter Begleitung des Musikvereins Brunken, der Jugendfeuerwehr Steinebach sowie des Sankt Martins weiter bis zum Festplatz. Dort wird das Martinsfeuer abgebrannt und die Martinsbrezeln werden nach einer kurzen Feier verteilt.

Die DJK wird wieder Glühwein und Kinderpunsch anbieten.

Die Ortsgemeinde Fensdorf lädt alle großen und kleinen Mitbürgerinnen und Mitbürger und Gäste dazu herzlich ein.

Mit dem Aufschichten des Martinsfeuers kann ab Samstag, 04.11.2023 begonnen werden. Es wird ausdrücklich darum gebeten nur geeignete Materialien anzufahren und ordentlich aufzuschichten!